Rund um den Einzug
Lassen Sie sich zuerst beraten und informieren Sie sich. Die Beratung kann durch die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (Sozialabteilung) erfolgen. Informationen erhalten Sie auch direkt bei uns - telefonisch oder in einem unverbindlichen Erstgespräch.
Für die Aufnahme in ein Pflege- und Förderzentrum benötigen Sie einen Sozialhilfeantrag, der bei Ihrer zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu stellen ist.
Bei der Aufnahme wird mit jeder Klientin und jedem Klient ein Heimvertrag (privatrechtlicher Vertrag) abgeschlossen, der sowohl die Rechte und Pflichten des Trägers (NÖ Landesgesundheitsagentur) als auch die der Klientinnen und Klienten regelt.
Rund um die Kosten
Über die Kosten und Tarife berät Sie die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (Sozialabteilung).
Was Sie sonst noch wissen sollten
Unser Haus steht Angehörigen, Freunden und BesucherInnen tagsüber ganztägig offen. Derzeit kann es zu vorübergehenden Änderungen der Besuchszeiten kommen. BesucherInnen werden darüber jederzeit gerne informiert. Für spezielle Zeiten (z.B. abends) treffen Sie bitte eine Vereinbarung mit unseren MitarbeiterInnen.
Kleinmöbel (z. B. Bilder, Lieblingsbücherregal, Lehnsessel etc.) können Sie gerne mitbringen, damit Sie sich bei uns wohl fühlen.
Ja, denn es gilt freie Arztwahl. Unsere MitarbeiterInnen helfen bei Fragen gerne weiter, in vielen Häusern gibt es auch angestellte ÄrztInnen.
Urlaub bzw. Urlaubstage sind jederzeit möglich. Während dieser Zeit bleibt Ihnen Ihr bewilligter Platz selbstverständlich erhalten.
Qualitätssicherung ist Teil unserer Arbeit, daher kontrollieren wir festgelegte Standards regelmäßig selbst. Behördlich zuständig als externes Kontrollorgan ist die NÖ Pflegeaufsicht, Abteilung Sanitäts- und Krankenanstaltenrecht beim Amt der NÖ Landesregierung. Außerdem ist der NÖ Patientenanwalt zugleich auch NÖ Pflegeanwalt.
Bitte wenden Sie sich mit allen Fragen an die Direktion oder die Pflege- und Betreuungsleitung, dort wird man Ihnen gerne weiterhelfen und Ihr Anliegen vertraulich behandeln.